DAS WAHLRECHT IST EIN GRUNDRECHT.
Wir halten den verfassungsmäßigen Grundsatz, dass in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt wird, für unaufhebbar und denken, dass eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auf Landesebene ein Schritt zur weiteren Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes ist. Vor diesem Hintergrund muss eigentlich nicht begründet werden, warum 16- und 17-Jährige auch wählen dürfen, sondern die Gegner_innen einer Absenkung des Wahlalters müssen begründen, warum sie denn diesen Staatsbürger_innen ein elementares Grundrecht vorenthalten wollen.
ÄLTERE MENSCHEN HABEN EINEN VIEL STÄRKEREN EINFLUSS AUF DAS WAHLERGEBNIS ALS JÜNGERE.
Wir setzen uns für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Jugendliche, die von politischen Entscheidungen massiv betroffen sind (sei es ganz direkt bei schul- oder jugendpolitischen Fragen oder indirekt bei umweltpolitischen oder haushaltspolitischen), auch die Möglichkeit haben müssen, diese mit beeinflussen zu können.
Der Landeswahlleiter kommt schon in seiner Auswertung der Daten zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses 2006 zu der Erkenntnis:
„Ältere Menschen haben einen stärkeren Einfluss auf das Wahlergebnis als die Jüngeren. Nicht nur ihre Beteiligung an der Wahl ist höher, sondern, als Folge der demografischen Entwicklung, auch ihr Anteil an den Wahlberechtigten.“
Durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sollte diese Entwicklung zumindest ein kleines bisschen korrigiert werden, denn junge Menschen sind von politischen Entscheidung mindestens genauso betroffen wie ältere (wenn man in Betracht zieht, wie lange sie mit den Auswirkungen konkreter politischer Entscheidungen leben müssen, sogar wesentlich mehr).
16-JÄHRIGEN WERDEN VIELE VERWANTWORTLICHE ENTSCHEIDUNGEN ZUGETRAUT.
14-Jährige dürfen über ihre Religion entscheiden und sind eingeschränkt strafmündig. Mit 15 Jahren bekommen Jugendliche die sozialrechtliche Handlungsfähigkeit. 16-Jährige dürfen in Parteien eintreten und ein Testament verfassen. 17-Jährige dürfen sich zur Bundeswehr verpflichten und Auto fahren.
Es gibt gute Erfahrungen mit dem Wahlalter 16.
In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es bereits ein Wahlalter 16 auf Landesebene. In weiteren Bundesländern wird eine Absenkung des Wahlalters diskutiert. In Berlin und vielen anderen Bundesländern dürfen junge Menschen auf kommunaler Ebene bereits ab 16 Jahren wählen. Dabei wird beispielsweise deutlich, dass die Wahlbeteiligung oft höher ist als bei den 18-25-Jährigen.
DAS WAHLALTER LEGT AUCH FEST, WER AN VOLKSABSTIMMUNGEN TEILNEHMEN DARF.
Das Wahlalter 18 hat verhindert, dass Jugendliche in der Vergangenheit zu für sie so wichtigen Fragen wie der Stellung des Religionsunterrichts in der Schule oder der Bebauung des Tempelhofer Felds mit abstimmen durften.
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